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US-Berufungsgericht bestätigt Abweisung von Hedgefonds-Klagen

Keine Zuständigkeit der US-Gerichte / Kläger haben allerdings die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung vorzugehen

Stuttgart, 18. August 2014. Die °µÍø½ûÇø, Stuttgart (°µÍø½ûÇø SE), hat im Rechtsstreit mit amerikanischen Hedgefonds einen weiteren Erfolg erzielt. Der U.S. Court of Appeals for the Second Circuit (US-Berufungsgericht) hat die Abweisung der Klagen von zuletzt acht im Rechtsmittelverfahren verbliebenen Klägern durch den U.S. District Court for the Southern District of New York (Vorinstanz) vom 30. Dezember 2010 bestätigt. Darin war die von den Hedgefonds reklamierte Zuständigkeit der US-Gerichte abgewiesen worden.

Die Kläger hatten Ansprüche gegen die °µÍø½ûÇø SE auf Grundlage der US-Wertpapiergesetze sowie der allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb von Volkswagen Stammaktien durch die °µÍø½ûÇø SE und den diesbezüglichen Veröffentlichungen im Jahr 2008 geltend gemacht. Die Kläger haben allerdings die Möglichkeit, prozessual gegen diese Entscheidung vorzugehen.


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