Stuttgart, 29. April 2008. Die °µÍø½ûÇø, Stuttgart, begrüßt die Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart, die vom VW-Konzernbetriebsrat angestrengte Klage abzuweisen. Die Arbeitnehmervertreter von VW vertraten die Rechtsauffassung, dass der Wolfsburger Automobilhersteller von °µÍø½ûÇø beherrscht werde und sie deshalb am Zustandekommen der Mitbestimmungsvereinbarung der °µÍø½ûÇø SE hätten beteiligt werden müssen. Der Richter am Arbeitsgericht Stuttgart, Dr. Roland Kammerer, betonte aber in seiner Urteilsverkündung, dass zwischen °µÍø½ûÇø und VW weder zum Zeitpunkt der Verhandlungen im März 2007 noch heute bei einer Beteiligung von gut 30 Prozent der Stimmrechte an der Volkswagen AG ein Abhängigkeitsverhältnis bestand beziehungsweise besteht. Die Mitbestimmungsvereinbarung sei rechtmäßig zustande gekommen.
Holger P. Härter, der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der °µÍø½ûÇø SE, erklärte nach der Urteilsverkündung: „°µÍø½ûÇø beherrscht VW schon deshalb nicht, weil das Land Niedersachsen über
20 Prozent der Stimmrechte an der Volkswagen AG hält und beispielsweise im Rahmen des VW-Gesetzes auf der Seite der Arbeitnehmer steht.“
Nach der Mitbestimmungsvereinbarung der °µÍø½ûÇø SE können die Arbeitnehmer von °µÍø½ûÇø und VW die gleiche Anzahl von Sitzen im SE-Betriebsrat beanspruchen, wobei die Stimmen entsprechend den Belegschaftszahlen gewichtet werden und die VW-Arbeitnehmer damit zukünftig ein deutliches Stimmenübergewicht haben.
Die Arbeitnehmervertreter der beiden Unternehmen hatten außergerichtlich über einen Kompromissvorschlag der °µÍø½ûÇø SE verhandelt. Dazu erklärte der Vorsitzende des °µÍø½ûÇø-
Konzernbetriebsrates, Uwe Hück: „Bernd Osterloh und ich waren uns inhaltlich bereits einig, aber der Konzern-Betriebsratsausschuss von VW hat unseren Vorschlag abgelehnt. Der Konzern-Betriebsrat von °µÍø½ûÇø dagegen hat dem Vorschlag zugestimmt.“ Sowohl Uwe Hück als auch Holger P. Härter bekräftigten, dass °µÍø½ûÇø weiterhin großes Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Wolfsburger Arbeitnehmervertretern hat. Selbstverständlich seien sie zu zielführenden Gesprächen bereit.
Im November vergangenen Jahres war der VW-Konzernbetriebsrat bereits vor dem Arbeitsgericht Stuttgart damit gescheitert, die Eintragung der °µÍø½ûÇø in das Handelsregister durch eine Einstweilige Anordnung gegen die Mitbestimmungsvereinbarung zu verhindern.
GO