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°µÍø½ûÇø weist den Vorstoß von Ministerpräsident Wulff zurück

Der VW-Aufsichtsrat kann das EuGH-Urteil nicht übergehen

Stuttgart, 17. April 2008. Der Antrag von Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU), im Aufsichtsrat der Volkswagen AG am 23. April 2008 über die Rechtmäßigkeit einer Beibehaltung der Sperrminorität von 20 Prozent abstimmen zu lassen, kommt für die °µÍø½ûÇø nicht überraschend. Es ist klar, dass der entsprechende Ergänzungsantrag des Landes Niedersachsen auf der VW-Hauptversammlung am 24. April in Hamburg abgelehnt wird.

Die °µÍø½ûÇø SE sieht in dem Antrag von Ministerpräsident Wulff den Versuch, den VW-Aufsichtsrat in unzulässiger Weise zu instrumentalisieren. Der VW-Aufsichtsrat ist nicht das Gremium, um komplexe europa- und aktienrechtliche Fragen kurzfristig und per Mehrheitsbeschluss als falsch oder richtig festzustellen. Wie bekannt ist, setzt sich °µÍø½ûÇø für eine gesamthafte Aufhebung des VW-Gesetzes ein und fordert die vollständige Umsetzung des EuGH-Urteils. °µÍø½ûÇø sieht seine Rechtsposition durch die aktuelle Stellungnahme von EU-Kommissar Charly McCreevy bestätigt.

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