Stuttgart, 6. Februar 2008. Die °µÍø½ûÇø, Stuttgart, sieht keinen Grund für die Verschiebung des Verfahrens um die Mitbestimmung im °µÍø½ûÇø-Konzern, das am 13. Februar 2008 vor dem Arbeitsgericht Stuttgart verhandelt werden sollte.
Das Unternehmen sieht darin vielmehr ein taktisches Vorgehen der Anwälte des Konzernbetriebsrates der Volkswagen AG. °µÍø½ûÇø bedauert die Terminverlegung, da das Stuttgarter Unternehmen an einer zügigen Beendigung des Rechtsstreites interessiert ist. Es sei auch den Arbeitnehmern von °µÍø½ûÇø nicht zuzumuten, unnötig lange mit der öffentlichen Behauptung zu leben, die mitbestimmungsrechtlichen Regelungen der °µÍø½ûÇø führten zu Benachteiligungen der Belegschaft des VW-Konzerns.
Eine Veränderung der verabschiedeten Mitbestimmungsvereinbarung steht nicht zur Disposition.
GO