Stuttgart, 29. Februar 2012. Die °µÍø½ûÇø, Stuttgart, nimmt zum heutigen Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart wie folgt Stellung: Nachdem die °µÍø½ûÇø SE in erster Instanz vor dem Landgericht Stuttgart gewonnen hat, hat das Unternehmen die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart nicht erwartet. Auf Basis des erstinstanzlichen Urteils hat die °µÍø½ûÇø SE ihren Rechtsstandpunkt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mit überzeugenden Gründen deutlich gemacht und teilt die Auffassung des Oberlandesgerichts nicht. Eine Pflichtverletzung von Prof. Piëch sieht die °µÍø½ûÇø SE nicht. Die °µÍø½ûÇø SE wird Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH einlegen.