Stuttgart, 19. September 2012. Das Landgericht Braunschweig hat heute in zwei Verfahren (5 O 1110/11 und 5 O 2894/11) die Schadensersatzklagen gegen die °µÍø½ûÇø, Stuttgart, abgewiesen. In den beiden Verfahren hatten die Kläger Schadenersatzansprüche von zusammen rund 4,7 Millionen Euro behauptet.
Die °µÍø½ûÇø SE begrüßt die beiden erstinstanzlichen Urteile des Landgerichts Braunschweig und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Die °µÍø½ûÇø SE hält die durch diverse Spekulanten behaupteten Schadensersatzansprüche für unbegründet und die in den USA anhängig gemachten Klagen für unzulässig und unbegründet.