Stuttgart, 20. Dezember 2017. Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 19. Dezember 2017 der Anfechtungsklage der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V., Berlin, stattgegeben und die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung 2016 der °µÍø½ûÇø (°µÍø½ûÇø SE), Stuttgart, zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 für nichtig erklärt.
Die °µÍø½ûÇø SE teilt die Auffassung des Landgerichts Stuttgart nicht.
Die °µÍø½ûÇø SE beabsichtigt, gegen das Urteil Rechtsmittel zum Oberlandesgericht Stuttgart einzulegen.