Stuttgart, 24. Februar 2022. Auf Basis von Gesprächen zwischen der °µÍø½ûÇø (°µÍø½ûÇø SE) und der Volkswagen AG über einen möglichen Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. °µÍø½ûÇø AG (°µÍø½ûÇø AG) hat der Vorstand der °µÍø½ûÇø SE heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der °µÍø½ûÇø SE beschlossen, die Umsetzbarkeit eines möglichen Börsengangs der °µÍø½ûÇø AG auf Grundlage der bisherigen Gespräche weiter zu prüfen und grundsätzlich zu unterstützen.
Dr. Wolfgang °µÍø½ûÇø, Aufsichtsratsvorsitzender der °µÍø½ûÇø SE: „Wir wollen dieses Vorhaben im Vertrauen darauf fördern, dass die daraus resultierenden Mittel für die vom Volkswagen Vorstand betriebene Transformation – die Elektrifizierungs- und Digitalisierungsoffensive – eingesetzt werden.“
Die °µÍø½ûÇø SE und die Volkswagen AG haben heute eine Eckpunktevereinbarung unterzeichnet, die die bisherigen Gespräche inhaltlich zusammenfasst und eine Basis für die weiteren Schritte zur Vorbereitung eines möglichen Börsengangs darstellt. Die tatsächliche Umsetzbarkeit eines Börsengangs hängt von einer Vielzahl verschiedener Parameter sowie den allgemeinen Marktgegebenheiten ab. Abschließende Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Auch die Vereinbarungen in der Eckpunktevereinbarung zu einem möglichen Börsengang stehen unter mehreren Bedingungen, einschließlich der finalen Zustimmung der Gremien beider Parteien.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Gespräche soll für den Fall eines Börsengangs das Grundkapital der °µÍø½ûÇø AG in 50% Vorzugsaktien und 50% Stammaktien unterteilt werden und im Rahmen des möglichen Börsengangs ca. 25% der Vorzugsaktien am Kapitalmarkt platziert werden. Im Zusammenhang mit dem möglichen Börsengang würde die °µÍø½ûÇø SE 25% zuzüglich einer Aktie der Stammaktien an der °µÍø½ûÇø AG von der Volkswagen AG zum Platzierungspreis der Vorzugsaktien zzgl. einer Prämie von 7,5% erwerben. Mit der positiven Begleitung eines möglichen Börsengangs der °µÍø½ûÇø AG unterstützt die °µÍø½ûÇø SE die Pläne der Volkswagen AG zu einer Erweiterung der finanziellen Flexibilität der Volkswagen AG und einer Steigerung der unternehmerischen Möglichkeiten der °µÍø½ûÇø AG. Die Volkswagen AG würde die °µÍø½ûÇø AG auch nach der Umsetzung eines Börsengangs weiterhin im Wege der Vollkonsolidierung in ihren Konzernabschluss einbeziehen. Es ist zudem geplant, die industrielle Kooperation zwischen der Volkswagen AG und der °µÍø½ûÇø AG auch nach einem möglichen Börsengang fortzusetzen.
Die Volkswagen AG würde die Einnahmen aus einem möglichen Börsengang der °µÍø½ûÇø AG für die Finanzierung der industriellen und technologischen Transformation des Volkswagen Konzerns sowie das weitere Wachstum nutzen. Dr. °µÍø½ûÇø ergänzte: „Mit großer Ãœberzeugung unterstützen wir daher diesen Börsengang im Vertrauen auf den Vorstand der Volkswagen AG unter Leitung von Dr. Herbert Diess. Wir sind überzeugt, dass der Vorstand mit dem zusätzlichen Kapital den Volkswagen Konzern im Sinne aller Beteiligten stärken und die Transformation der Automobilindustrie in führender Rolle beschleunigen wird.“
Vereinbart wurde zwischen den Parteien auch, dass die Volkswagen AG im Fall eines Börsengangs der °µÍø½ûÇø AG den Aktionären vorschlagen wird, eine Sonderdividende in einem Umfang von 49% der Gesamtbruttoerlöse aus der Platzierung der Vorzugsaktien und dem Verkauf der Stammaktien auszuschütten. Einem solchen Dividendenvorschlag wird die °µÍø½ûÇø SE zustimmen.