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Oberlandesgericht Stuttgart weist Milliarden-Klage von US-Hedgefonds ab

Rechtsauffassung der °µÍø½ûÇø SE auch in Berufungsinstanz bestätigt

Stuttgart, 26. März 2015. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute eine Schadensersatzklage gegen die °µÍø½ûÇø, Stuttgart (°µÍø½ûÇø SE), abgewiesen. Die amerikanischen Kläger hatten Schadensersatzansprüche von rund 1,2 Milliarden Euro aus angeblichen Leerverkäufen sowie Swap- und Optionsgeschäften in Stammaktien der Volkswagen AG im Jahr 2008 geltend gemacht (Aktenzeichen 28 O 183/13). Die °µÍø½ûÇø SE sieht sich durch das Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.

Für die °µÍø½ûÇø SE bedeutet dieses erste Urteil einer Berufungsinstanz einen weiteren wichtigen Sieg: Nach der Abweisung von Klagen durch die Landgerichte Stuttgart und Braunschweig ist dies bereits das fünfte Mal in Folge, dass Kläger mit ihren Vorwürfen gegen die °µÍø½ûÇø SE gescheitert sind. Bisher hat keines der angerufenen Gerichte die Rechtsauffassung der Kläger geteilt.

So hatte bereits das Landgericht Stuttgart diese Klage im März 2014 erstinstanzlich abgewiesen. Zudem hat das Landgericht Braunschweig in den Jahren 2012 und 2014 insgesamt drei weitere Schadensersatzklagen gegen die °µÍø½ûÇø SE abgewiesen. Zwei dieser Urteile sind bereits rechtskräftig.

Bei einem Teil der Kläger handelt es sich um amerikanische Hedgefonds, die zunächst versucht hatten, ihre Ansprüche in den USA geltend zu machen. Die dort angerufenen Gerichte haben eine Zuständigkeit für die Klagen allerdings abgelehnt. In den USA sind damit alle Rechtsstreitigkeiten beendet.