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Freispruch im Strafverfahren gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder der °µÍø½ûÇø SE rechtskräftig

Staatsanwaltschaft Stuttgart nimmt Revision zurück / Kein Bußgeld für die °µÍø½ûÇø SE

Stuttgart, 28. Juli 2016. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat im Strafverfahren gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder der °µÍø½ûÇø, Stuttgart ("°µÍø½ûÇø SE"), Dr. Wendelin Wiedeking und Holger Härter, ihre Revision gegen das freisprechende Urteil des Landgerichts Stuttgart zurückgenommen. Damit ist der am 18. März 2016 durch die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart ergangene Freispruch rechtskräftig. Auch die ´Ü³Ü°ùü³¦°ìweisung des Antrages der Staatsanwaltschaft, der °µÍø½ûÇø SE als an dem Strafverfahren Nebenbeteiligte ein Bußgeld aufzuerlegen, ist damit rechtskräftig.

Dr. Manfred Döss, Vorstand der °µÍø½ûÇø SE für Recht und Compliance: "Die von der Staatsanwaltschaft gemachten Vorwürfe haben sich nach umfassender Aufklärung durch das Landgericht Stuttgart vollumfänglich als unbegründet erwiesen. Wir begrüßen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Urteil zu akzeptieren."

Mit Urteil vom 18. März 2016 hatte das Landgericht Stuttgart die beiden früheren Vorstandsmitglieder der °µÍø½ûÇø SE vom Vorwurf der informationsgestützten Marktmanipulation in allen Punkten aus tatsächlichen Gründen frei gesprochen. Nach Ãœberzeugung der Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Frank Maurer waren die angeklagten sechs Verlautbarungen im Zeitraum vom 10. März bis 26. Oktober 2008 weder unrichtig, noch irreführend oder sonst täuschend. Außerdem sei nicht belegt, dass die den Anklagen zugrunde liegenden sechs Verlautbarungen tatsächlich auf den Börsenkurs der Stammaktien der Volkswagen AG eingewirkt haben bzw. dass sie auch nur geeignet waren, auf den Börsenkurs einzuwirken.