°µÍø½ûÇø

Beendigung der Verfahren vor dem New York State Supreme Court und Verzicht auf Verjährungseinrede in Deutschland

Stuttgart, 31. Januar 2013. Die °µÍø½ûÇø ("°µÍø½ûÇø SE") und die Kläger im Verfahren gegen die °µÍø½ûÇø SE vor dem New York State Supreme Court ("Kläger") haben einen Vertrag zur Beendigung aller Verfahren vor diesem Gericht geschlossen. Die Kläger haben sich bereit erklärt, auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Abweisung ihrer Klagen durch die Appellate Division des New York State Supreme Court (Berufungskammer) zu verzichten, und die °µÍø½ûÇø SE hat sich bereit erklärt, gegenüber Ansprüchen der Kläger, die in Deutschland innerhalb von 90 Tagen klageweise gerichtlich geltend gemacht werden, nicht die Einrede der Verjährung zu erheben. Unabhängig davon hält die °µÍø½ûÇø SE die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet.

Im Februar und März 2011 hatten 26 globale Hedgefonds gegen die °µÍø½ûÇø SE vor dem New York State Supreme Court Ansprüche wegen Betrugs und ungerechtfertigter Bereicherung (fraud and unjust enrichment) im Zusammenhang mit Transaktionen der °µÍø½ûÇø SE im Hinblick auf Volkswagen-Aktien in 2008 geltend gemacht. Die Hedgefonds hatten einen Schaden in Höhe von mehr als 1,4 Mrd. US-Dollar geltend gemacht. Am 27. Dezember 2012 hatte die Berufungskammer des New York State Supreme Court entschieden, dass New York nicht der richtige Gerichtsstand für die Beurteilung der Ansprüche der Kläger ist, und ihre Klagen abgewiesen.