°µÍø½ûÇø: Längere Dauer der Ermittlungsverfahren - Auswirkung auf den Zeitplan der geplanten Verschmelzung auf VW und auf die Verschmelzungswahrscheinlichkeit
°µÍø½ûÇø / Schlagwort(e): Fusionen & Ãœbernahmen/Firmenzusammenschluss
23.02.2011 21:58
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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gestern mitgeteilt, dass die
Ermittlungsverfahren gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder der °µÍø½ûÇø
SE, u.a. wegen des Verdachts der Marktmanipulation, länger dauern als
geplant. Mit dem Abschluss der Ermittlungsverfahren ist voraussichtlich
frühestens zu Beginn des Jahres 2012 zu rechnen. Der Ausgang der
Ermittlungsverfahren hat Bedeutung für die zum Zwecke der Verschmelzung der
°µÍø½ûÇø SE auf die Volkswagen AG vorzunehmende Bewertung der gegen die
°µÍø½ûÇø SE wegen angeblicher Marktmanipulation geltend gemachten
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Die in der Grundlagenvereinbarung vorgesehenen rechtlichen und steuerlichen
Prüfungen der Verschmelzung der °µÍø½ûÇø SE auf die Volkswagen AG werden
sich dadurch voraussichtlich verzögern. Damit verringert sich aus Sicht des
Vorstands auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Verschmelzung noch im
Zeitplan der Grundlagenvereinbarung gelingen wird, d.h. die erforderlichen
Hauptversammlungsbeschlüsse zur Verschmelzung noch in 2011 gefasst werden,
von bisher 70 Prozent auf 50 Prozent. Dies hat entsprechende Auswirkungen
auf die Bewertung der Put- und Call-Optionen der °µÍø½ûÇø SE bzw. der
Volkswagen AG in Bezug auf die (über einen Treuhänder) gehaltene mittelbare
50,1%-Beteiligung der °µÍø½ûÇø SE an der °µÍø½ûÇø AG im Konzernabschluss der
°µÍø½ûÇø SE.
Kommt es zu wesentlichen Verzögerungen des Verschmelzungsprozesses
gegenüber dem Zeitplan der Grundlagenvereinbarung, sinkt nach Einschätzung
des Vorstands der °µÍø½ûÇø SE auch die Wahrscheinlichkeit eines Gelingens
der Verschmelzung insgesamt.
Der Vorstand der °µÍø½ûÇø SE geht derzeit dennoch davon aus, dass ein
erfolgreicher Abschluss der o.g. Prüfungen so rechtzeitig möglich ist, dass
die Verschmelzung, ggf. auch noch nach 2011, gelingen kann.
23.02.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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